Nach mehreren Jahren coronabedingter Sonderregelungen sind diese zum 7.4.2023 ausgelaufen. Insbesondere besteht keine Maskenpflicht mehr in Arztpraxen.
Im Interesse unserer Mitarbeiter und Patienten möchten wir Sie jedoch weiter bitten, eine Maske beim Praxisbesuch zu tragen.
Bei eindeutigen Symptomen oder bestehender bestätigter SARS-CoV2-Infektion kontaktieren Sie uns vor Praxisbesuch bitte telefonisch.